Unsere AGB`s

 

Aufträge
Aufträge können ausschließlich nur schriftlich erteilt werden. Alle Leistungen werden von POSTBOX-and-MORE als qualifizierte Dienstleistung durch Angestellte, freie Mitarbeiter oder andere Dritte erbracht. Für Leistungen, deren Erbringung nach staatlichen Regelungen ausschliesslich den steuerberatenden oder rechtsberatenden Berufen vorbehalten ist, zieht der Auftragnehmer nach vorheriger Absprache Angehörige dieser Berufe hinzu. Diese Leistungen sind nicht Bestandteil des Vertrages und sind nach individueller Vereinbarung zu vergüten. Die Erbringung der Leistungen erfolgt nach Absprache und Bedarf in den Geschäftsräumen des Auftragnehmers oder des Auftraggebers bzw. mündlich oder per Fax.

Beginn und Kündigung
Aufträge können befristet oder auf unbestimmte Zeit geschlossen werden. Unbefristete Verträge sind zu jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende kündbar, sofern nichts anderes vereinbart ist. Jeder Vertragspartner ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grunde fristlos zu kündigen, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Vertrages bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Vertrages nicht zugemutet werden kann. Die Kündigung ist in schriftlicher Form, per eingeschriebenen Brief innerhalb von 2 Wochen zum gewählten Vertragsende zu erklären. Bei einer nicht rechtzeitig abgegebenen Kündigung, verlängert sich der Dienstleistungsvertrag um weitere 6 Monate. 

Vergütung / Kosten
Honorare und Vergütungen werden individuell vereinbart. Ist eine Preisliste der POSTBOX-and-MORE Grundlage des Auftrags, kann diese von POSTBOX-and-MORE jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende geändert werden. Die geänderte Preisliste ist sodann für alle Aufträge gültig, die nach dem Beginn der Gültigkeit der neuen Preisliste erteilt worden sind. Bei laufenden Aufträgen gilt die Preisliste mit dem Datum des Inkrafttretens, sofern im Auftrag keine abweichenden Regelungen getroffen worden sind. Der Auftraggeber ist rechtzeitig über die Änderung zu informieren und hat in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht. Der Auftraggeber erstattet POSTBOX-and-MORE alle Fahrt- und Reisekosten, Reisespesen entsprechend den in Deutschland geltenden steuerlichen Richtsätzen sowie sonstige Auslagen nach Beleg, sofern nichts anderes vereinbart ist. Alle Preise gelten zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. 

Zahlungsbedingungen
Die POSTBOX-and-MORE rechnet bei laufenden Aufträgen monatlich im voraus ab, sofern im Einzelauftrag keine abweichende Regelung getroffen wurde. Bei größeren Projekten, insbesondere wenn diese umfangreiche Vorleistungen begründen, kann der Auftragnehmer vom Auftraggeber einen Vorschuss verlangen, der mit der Abschlussrechnung verrechnet wird. Rechnungen sind innerhalb von 5 Tagen zur Zahlung fällig. Der Ausgleich erfolgt BAR oder durch ÜBERWEISUNG. 

Haftung
Für Schadensereignisse, die durch den Auftragnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden, haftet der Auftraggeber nur im Außenverhältnis. Im Innenverhältnis wird er den Auftragnehmer zum Schadensausgleich heranziehen. Soweit ein Schadensersatzanspruch des Auftraggebers kraft Gesetzes nicht einer kürzeren Verjährungsfrist unterliegt, verjährt er in drei Jahren von dem Zeitpunkt an, in dem der Anspruch entstanden ist. Der Anspruch soll innerhalb von sechs Monaten geltend gemacht werden, nachdem der Anspruchsberechtigte von dem Schaden und dem anspruchsbegründenden Ereignis Kenntnis erlangt hat. 

Vollmachten
Der Auftraggeber wird POSTBOX-and-MORE alle Vollmachten erteilen, die zur ordnungsgemässen Abwicklung notwendig sind. 

Verschwiegenheitspflicht
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über alle ihm im Rahmen seiner Tätigkeit zur Kenntnis kommenden Angelegenheiten und Vorgänge, insbesondere Geschäftsgeheimnisse usw., Stillschweigen zu bewahren. Die Geheimhaltungspflicht bezieht sich auch auf die Zeit nach Beendigung der Zusammenarbeit. 

Herausgabe von Unterlagen
Auf Anforderung des Auftraggebers, spätestens nach Beendigung des Auftrages, hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber alle Unterlagen des Auftraggebers innerhalb einer angemessenen Frist herauszugeben. Der Auftragnehmer kann von Unterlagen, die er dem Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen und zurückbehalten. Dies gilt auch für auf Datenträger gespeicherte Informationen. 

Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht als vereinbart. Als Gerichtsstand gilt Ulm als vereinbart. 

Wirksamkeit bei Teilnichtigkeit
Sollten Teile dieser Geschäftsbedingungen mit den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen nicht übereinstimmen oder mit zukünftigen gesetzlichen Bestimmungen in Nichtübereinstimmung geraten, so sind diese durch rechtlich einwandfreie Bestimmungen, die dem Zweck entsprechen, zu ersetzen. Der Vertrag als ganzes wird dadurch nicht berührt. 

POSTBOX-and-MORE, Stuttgart, Februar 2013

Widerrufsrecht